Abstimmung vom 13. Februar 2022 – Abschaffung der Emissionsabgabe
Am 13. Februar entscheidet die Schweiz über die Streichung der Emissionsabgabe zur Erleichterung der Kapitalbeschaffung für Unternehmen.
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Am 13. Februar 2022 stimmt das Schweizer Volk über die Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben ab. Die Vorlage von Bundesrat und Parlament zielt auf die Abschaffung der Emissionsabgabe mit dem Ziel Unternehmen die Beschaffung von Eigenkapital zu erleichtern.
Emissions-, Umsatz- und Versicherungsabgabe
Bei der Emissionsabgabe handelt es sich neben der Umsatzabgabe und der Versicherungsabgabe um eine von drei im Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG) vom 27. Juni 1973 geregelten Stempelabgaben.