BVG-Umwandlungssatz soll auf 6 Prozent gesenkt werden

Der BVG-Umwandlungssatz, aktuell bei 6.8%, könnte bald auf 6% fallen, entscheidet der Nationalrat.

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2021
BVG-Umwandlungssatz soll auf 6 Prozent gesenkt werden
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Mit dem BVG-Umwandlungssatz wird aus dem Altersguthaben der Pensionskasse eine jährliche Rente berechnet. Aktuell beträgt der BVG-Umwandlungssatz 6.8 Prozent. Wenn es nach dem Nationalrat geht, soll sich das aber schon bald ändern.

Wie hoch ist die jährliche Altersrente aus dem angesparten Pensionskassenguthaben? Die Antwort auf diese Frage ist abhängig vom BVG-Umwandlungssatz.

Berechnung der Rente mit BVG-Umwandlungssatz

Der BVG-Umwandlungssatz ist ein festgelegter Prozentsatz, mit dessen Hilfe das Altersguthaben in der Pensionskasse in die jährliche Altersrente umgewandelt wird. Während der Umwandlungssatz im Bereich der überobligatorischen Vorsorge von den Pensionskassen beliebig festgelegt werden kann, ist der Mindestumwandlungssatz für die obligatorische berufliche Vorsorge im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt. Aktuell liegt der BVG-Umwandlungssatz noch bei 6.8 Prozent. Ein Satz von 6.8 Prozent bedeutet, dass wer ein Alterskapital von CHF 100'000 angespart hat, eine jährliche Rente in der Höhe von CHF 6'800 erhält.

Nationalrat will BVG-Umwandlungssatz senken

Mit 126 zu 66 Stimmen hat der Nationalrat vergangene Woche der Reform der zweiten Säule zugestimmt. Im Rahmen der BVG-Reform sollen insbesondere folgende Änderungen umgesetzt werden:

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