Die Pauschalbesteuerung für Ausländer
Die Schweiz lockt kaufkräftige Ausländer mit einer Pauschalbesteuerung, die den Lebensaufwand statt weltweites Einkommen zur Grundlage hat.

Um die Ansiedlung kaufkraftstarker Ausländer zu fördern, hat die Schweiz die Pauschalbesteuerung eingeführt. Die Pauschalbesteuerung ist für ausländische Bürger, die erstmals oder nach zehnjähriger Landesabwesenheit sich in der Schweiz niederlassen und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, möglich. Ausschlaggebend für die Besteuerung, ist hierbei der Lebensaufwand und nicht das weltweite Einkommen bzw. Vermögen.
Bei der Besteuerung werden die jährlichen Kosten der Lebenshaltung herangezogen. Dabei werden grundsätzlich alle Aufwendungen, inklusive Wohnkosten, Verpflegung, Angestellte, Freizeitaktivitäten, Reisen etc. miteinbezogen. Es ergeben sich jedoch erhebliche Schwierigkeiten bei der Festlegung der relevanten Ausgaben. Daher sieht das Schweizer Gesetz die Bemessung auf Basis der Wohnkosten vor. Auf Grundlage der Wohnsituation gibt es die Unterscheidung zwischen: