Öffentliche Abgaben in der Schweiz
In der Schweiz finanzieren Bürger durch Steuern und Abgaben ohne direkte Gegenleistungen die vielfältigen öffentlichen Aufgaben des Gemeinwesens.

Das Gemeinwesen in der Schweiz erhebt öffentliche Abgaben von den Bürgern, um die zahlreichen öffentlichen Aufgaben zu erfüllen. Steuern sind dabei eine öffentliche Abgabe ohne direkte Gegenleistung des Staates.
Bund, Kantone und Gemeinden treten in der Schweiz als Gemeinwesen auf. Um die verfassungsrechtlichen oder gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen, erhebt das Gemeinwesen Leistungen in Form von Naturallasten und öffentlichen Abgaben von den ihm unterstellten Personen. Die Naturallasten hat das Individuum persönlich zu erbringen, wie z.B. Leistung von Militär- und Feuerwehrdienst. Öffentliche Abgaben dagegen sind finanzielle Leistungen des Individuums an das Gemeinwesen. Sie werden unterteilt in Kausalabgaben und Steuern.
Kausalabgaben
Kausalabgaben werden vom Gemeinwesen für konkrete Gegenleistungen an das Individuum erhoben. Jede Zahlung an das Gemeinwesen ist also an eine konkrete, individuelle Gegenleistung für das Individuum gebunden. Die Erhebung von Kausalabgaben wird durch das Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip begrenzt. Die Kausalabgaben werden weiter aufgeteilt in: