Unser Blog

Wir bieten Einblicke und Ratschläge zu unternehmensrelevanten Themen wie Buchhaltungspraktiken und Steueroptimierung. Unsere Spezialist:innen teilen hier ihre Erfahrungen und Lösungen für finanzielle und unternehmerische Herausforderungen.

Due Diligence beim Unternehmenskauf – Teil 2: Finanzielle Due Diligence

Bei einem Unternehmenskauf ist die finanzielle Due Diligence essenziell, um die finanziellen Verhältnisse zu prüfen. Die Analyse beeinflusst maßgeblich die Kaufpreisverhandlungen und wird von Banken für Kreditentscheidungen benötigt.
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Due Diligence beim Unternehmenskauf – Teil 1: Rechtliche Due Diligence

Due Diligence ist die tiefgehende Überprüfung eines zum Verkauf stehenden Unternehmens und beeinflusst den Preis sowie weitere Verkaufsbedingungen. Sie umfasst rechtliche, finanzielle und geschäftliche Aspekte und zieht oft Experten hinzu.
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Kryptowährungen & Steuern – Teil 3: Gewerbsmässiger Handel mit Kryptowährungen

Kapitalgewinne aus privater Kryptoverwaltung sind steuerfrei, gewerbsmäßiger Handel hingegen steuerpflichtig. Die Abgrenzung erfolgt über Kriterien wie Transaktionsvolumen und Haltedauer.
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Kryptowährungen & Steuern – Teil 2: Einkommenssteuer

Kryptowährungen wirken sich unterschiedlich auf die Einkommensteuer aus: private Kapitalgewinne sind steuerfrei, geschäftliche Gewinne steuerpflichtig. Einkünfte in Form von Kryptowährungen müssen als steuerbares Einkommen deklariert werden.
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Kryptowährungen & Steuern – Teil 1: Vermögenssteuer

Kryptowährungen müssen in der Steuererklärung deklariert werden; die Methode variiert je nach Kanton. Offizielle Kurswerte zieht man von speziellen Kurslisten der ESTV.
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Wie verrechnet man Spesen weiter? – Teil 4: Durchlaufende Posten

Spesen wie Reisekosten können als durchlaufende Posten abgewälzt werden, ohne Mehrwertsteuer zu erheben. Durchlaufende Posten beeinflussen nicht den Gewinn oder das Betriebsvermögen.
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Wie verrechnet man Spesen weiter? – Teil 3: Ziehe ich die von mir bezahlte MWST ab?

Spesen können mit Nettobetrag (kostengünstiger für Kunden, kein Gewinn für Anbieter) oder Bruttobetrag (teurer für Kunden, deckt Anbieteraufwand) weiterverrechnet werden. Beide Methoden erlauben Vorsteuerabzug, wobei finale Kosten für Kunden unterschiedlich sind.
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Wie verrechnet man Spesen weiter? – Teil 2: Welchen MWST-Satz verrechne ich weiter?

Spesen müssen mit dem Mehrwertsteuersatz der erbrachten Leistung an Kunden weiterverrechnet werden, unabhängig vom bezahlten Steuersatz. Medizinische Spesen, die direkt mit der Leistung verbunden sind, unterliegen nicht der Mehrwertsteuer.
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Wie verrechnet man Spesen weiter? – Teil 1: Die Mehrwertsteuer

Spesen wie Reisekosten sind in der Mehrwertsteuer inbegriffen und müssen nach dem jeweiligen gültigen Steuersatz weiterverrechnet werden. Artikel erklärt Umgang mit Mehrwertsteuer und betont, dass auch gesondert ausgewiesene Kosten mehrwertsteuerpflichtig sind.
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