Unser Blog

Wir bieten Einblicke und Ratschläge zu unternehmensrelevanten Themen wie Buchhaltungspraktiken und Steueroptimierung. Unsere Spezialist:innen teilen hier ihre Erfahrungen und Lösungen für finanzielle und unternehmerische Herausforderungen.

Besteuerung bei einer AG oder GmbH

AGs und GmbHs unterliegen als juristische Personen einer Mehrfachbesteuerung, bei der sowohl die Gesellschaft als auch die Gesellschafter besteuert werden. Sie zahlen Bundes-, Kantons-, Gemeinde- und teilweise Kirchensteuern auf Gewinn und Kapital.
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Das Schweizer Steuersystem

Das Schweizer Steuersystem betont Föderalismus, wobei Bund, Kantone und Gemeinden Steuern erheben und die Bundesverfassung die Kompetenzen regelt. Zwecks Vereinheitlichung existiert das Steuerharmonisierungsgesetz.
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Gelder der Pensionskasse beziehen

Inhaber von Einzelfirmen können beim Wechsel in die Selbstständigkeit ihr angespartes Pensionskassengeld nutzen, nicht jedoch Gründer einer AG oder GmbH. Für den Bezug müssen sie ihre Selbstständigkeit gegenüber der Pensionskasse nachweisen.
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Lohnverzicht bei einer AG/GmbH

Lohnverzicht ist bei AGs und GmbHs möglich, aber es bestehen weiterhin Verpflichtungen wie Mindestbeiträge zur Sozialversicherung. Eine Alternative zu Lohn könnte Dividende sein, birgt jedoch das Problem der Doppelbesteuerung.
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Besteuerung einer Einzelfirma

Die Besteuerung einer Einzelfirma vermeidet die wirtschaftliche Doppelbelastung, anders als bei Kapitalgesellschaften. Nachteile entstehen durch die steuerliche Behandlung bei Betriebsaufgabe oder Verkauf.
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Besteuerung von Einzel- und Personengesellschaften 2. Teil

Die Abgrenzung zwischen privaten und geschäftlichen Ausgaben ist essentiell für die korrekte Besteuerung bei Selbstständigen und Personengesellschaften, wobei nur geschäftliche Kosten abzugsfähig sind. Spezifische Nachweise sind notwendig, um den geschäftlichen Charakter von Ausgaben wie Reisen, Fahrzeugnutzung oder Berufskleidung zu belegen.
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Besteuerung von Einzel- und Personengesellschaften

In der Schweiz werden Einzel- und Personengesellschaften nicht direkt besteuert, sondern die Steuerlast fällt auf die individuellen Gesellschafter. Steuern werden auf Einkommen und teilweise Vermögen der Gesellschafter auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene erhoben.
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MWST: Abgrenzung des Eigenbedarfs - Vorsteuerkorrektur

Geschäftsinhaber müssen bei privatem Gebrauch eigener Produkte, bei denen Vorsteuer geltend gemacht wurde, eine Vorsteuerkorrektur vornehmen. Dies dient der korrekten Abgrenzung und Steuerbehandlung solcher Transaktionen.
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MWST: Fiktive Vorsteuer abziehen

Fiktive Vorsteuer kann bei unbesteuerten landwirtschaftlichen Produkten oder gebrauchten individualisierbaren Gegenständen abgezogen werden. Voraussetzungen hierfür sind Inlandsbezug und unternehmerische Nutzung.
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